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...Erstattung Flugsscheine

Sofern Sie einen Flugschein über uns erworben haben, und diesen nicht nutzen, nehmen wir für Sie die Erstattung (gemäß den jeweils gültigen, individuellen Flugtarifregeln) vor.

Gemäß unserem Beratungsstandard, erhalten unsere Kunden bereits bei Reservierung des Tarifs detaillierte Auskunft über die geltenden Tarifregeln, darunter die gültige Erstattungsregelung.

Bitte beachten Sie, dass die Regeln zur Erstattung des Tarifs sehr unterschiedlich sein können. Ein klassisches Beispiel in diesem Zusammenhang ist die British Airways (BA):

Grundsätzlich spricht man bei allen Tarifen vom Grundsatz der "Erstattbarkeit der Steuern und Gebühren" bei Nicht-Antritt der Reise. Ein Flugpreis setzt sich grundsätzlich aus einem "Flugtarif" und den zugehörigen "Steuern und Gebühren" zusammen. Dabei können die "Steuern und Gebühren" je nach Flugtarif durchaus unterschiedlich sein.

Der Begriff "Steuern und Gebühren" ist hier außerdem irreführend, da Airlines in dieser Preiskomponente durchaus auch eigene Kosten "verstecken", klassisches Beispiel ist der "Kerosinzuschlag" (Fuel Surcharge).

In den günstigen Buchungsklassen gehen immer mehr Airlines dazu über, bei der Erstattung den "Kerosinzuschlag" zu exkludieren. Das führt dazu dass ein u.U. erheblicher Teil des Flugpreises nicht erstattet werden kann.